Was ist Arbeitnehmerüberlassung?

Unter Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) oder Personalüberlassung versteht man die zeitliche Überlassung von Personal an Dritte.

Das heißt: bei einer Arbeitnehmerüberlassung gibt es nicht nur zwei Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber), sondern drei Parteien:

  • Personaldienstleister
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
  • Kundenunternehmen

Wir, der Roskopf Personalservice „verleihen” Arbeitskräfte auf Zeit an unsere Kunden. Daher stammt der Begriff „Leiharbeit”, der im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verwendet wird.

Bei einer Festanstellung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung schließen Sie Ihren Arbeitsvertrag mit uns, dem Roskopf Personalservice. Das bedeutet, Sie sind fest bei uns angestellt und erhalten auch Ihren Lohn oder Ihr Gehalt von uns.

Obwohl wir Ihr Arbeitgeber sind, üben Sie Ihre Tätigkeit jedoch nicht bei uns, sondern beim jeweiligen Kundenunternehmen aus. Sie arbeiten somit im Auftrag des Roskopf Personalservice bei einem anderen Unternehmen.

Sollten Sie sich bei dem Kundenunternehmen wohlfühlen und zufrieden sein und sollte das Kundenunternehmen auch gerne mit Ihnen zusammenarbeiten, so wechseln Sie nach einer bestimmten Zeit in eine Festanstellung beim Kundenunternehmen. Sehr oft dient die Personalüberlassung somit den Bewerberinnen und Bewerbern als Sprungbrett für ihre Karriere.

Der Roskopf Personalservice kooperiert mit vielen verschiedenen Unternehmen, daher finden wir für unsere Zeitarbeitnehmer und Zeitarbeitnehmerinnen stets geeignete Arbeitsplätze und bieten ihnen eine faire Vergütung auf Basis des BAP Tarifvertrages.

Sprechen Sie uns gerne an.